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Neue Auschreibungsregeln für den Regelenergiemarkt

Vorgaben für Regelenergiemarkt sollen erneuerbare Energien stärker integrieren.
Bildquelle: Tennet

Die Bundesnetzagentur veröffentlichte jetzt zum Monatsende neue Regeln zu den Ausschreibungen für den Regelenergiemarkt. Sie gelten für die Systemdienstleistungen zur Netzstsablisierung mittels Sekundärregelleistung und Minutenreserve im Strombereich. „Die erneuerbaren Energien sollen verstärkt, entsprechend ihrer gewachsenen Bedeutung am Regelenergiemarkt teilnehmen können“, betont Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die neuen Regelungen erleichtern darüber hinaus auch anderen Anbietern die Teilnahme an diesem Markt.“ Bei der stabilen Stromversorgung müssen sich die Erzeugung und der Verbrauch von Strom im Netz im Gleichgewicht befinden. Zum Ausgleich von Angebot und Nachfrage setzen die Übertragungsnetzbetreiber die sogenannte Regelenergie ein, die sie turnusgemäß ausschreiben und bei Leistungsschwankungen anfordern. Aktuell leisten dies vornehmlich konventionelle Kraftwerke.

Höhere Ausschreibungsfrequenz im Regelenergiemarkt

Die neuen Ausschreibungsbedingungen für die Sekundärregelleistung umfassen den Wechsel von einer wöchentlichen zu einer kalendertäglichen Ausschreibung. Dabei sollen die Produktzeiten deutlich auf vier Stunden sinken. Windenergie- und Photovoltaik-Anlagen kommt dies entgegen, da sie dadurch eine Prognose und Einsatzentscheidung ihrer Kapazität vornehmen können. Dazu wird die Minutenreserve von einer werk-/arbeitstäglichen auf eine kalendertägliche Ausschreibung umgestellt. Die 4-Stunden-Produkte gelten weiterhin. Diese Vorgaben führen laut Bundesnetzagentur zu einer Harmonisierung der Ausschreibungsbedingungen von Sekundärregelleistung und Minutenreserve, die Anbietern dieser Regelenergiequalitäten die Chance auf Synergieeffekte bietet. Die Festlegungen sehen außerdem Ausnahmeregelungen vor, nach denen von der Mindestangebotsgröße von 5 Megawatt abgewichen werden kann. Folglich könnten kleine Anbieter von Sekundärregelleistung und Minutenreserve eigenständig am Regelenergiemarkt teilnehmen. Das begünstigt die Integration der erneuerbaren Energien in die Systemdienstleistungen.

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