Start Erneuerbare Energien Beschleuniger für Windkraft auf dem Weg

Beschleuniger für Windkraft auf dem Weg

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Die erste Windkraftanlage des Triangel Windpark Borkum II ist fertig.
Quelle: Trianel Windpark Borkum II

Das deutsche Bundeskabinett beschloss zur Umsetzung der EU-Notfallverordnung Ende Januar 2023 einen Beschleuniger für Windkraft und Netzausbau. Damit sollen Verfahren Verfahren zum Ausbau von Windenergie an Land, Windenergie auf See sowie für Offshore-Anbindungsleitungen und Stromnetze werden noch einmal deutlich schneller werden. Den Entwurf hierzu legte Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck. Diese Formulierungshilfe zur Umsetzung der sogenannten EU-Notfallverordnung (Verordnung EU2022/2577) geht nun an den Bundestag.

Zügigere Genehmigungsverfahren

„Die Bundesregierung hat heute einen Windausbau-Beschleuniger auf den Weg gebracht, wie wir ihn noch nicht hatten. Die Verfahren für den Ausbau von Windenergieanlagen an Land und auf See werden noch mal deutlich schneller. Das gilt auch für den Ausbau der Stromleitungen. Damit erhöhen wir die Dynamik des Ausbaus der Erneuerbaren Energien nochmal kräftig. Zusammen mit der Reform des EEG, der Anhebung der Höchstsätze in den Ausschreibungen für Wind- und Solar und einer Reihe von weiteren Änderungen haben wir den Weg für die Beschleunigung freigeräumt“, erklärte Habeck zum Kabinettsbeschluss am 31. Januar 2023.

Die Bundesländer und die Genehmigungsbehörden hätten nun die gesetzlichen Grundlagen, um den Windkraftausbau mit voller Kraft voranzutreiben und Anlagen zügig zu genehmigen. Sie würden jetzt dies jetzt auch auch, „schließlich liegt die dreifache Dringlichkeit auf der Hand: Die Erneuerbaren sind Klimaschutz, sie sind eine Standortfrage, sie bedeuten Sicherheit.“ Dazu machte der Minister deutlich: „Die Beschleunigung ist absolut erforderlich. Aber klar ist auch, dass der Artenschutz wichtig ist und bleibt. Der Artenschutz wird materiell gewahrt. Es wird weiterhin Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen geben.“

Kernpunkte zur Beschleunigung

Die sogenannte EU-Notfallverordnung verabschiedete am 19. Dezember 2022 der EU-Energieministerrat. Sie soll in den Mitgliedstaaten eine deutliche Beschleunigung ermöglichen und nun durch Änderungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz, im Windenergie-auf-See-Gesetz und im Energiewirtschaftsgesetz in nationales Recht umsetzen. Darauf richtet sich der Kabinettsbeschluss zur Formulierungshilfe, die in das parlamentarische Verfahren zur Änderung des Raumordnungsgesetzes eingebracht werden soll.

Die Verordnung soll für alle Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See und Stromnetze ab einer Leistung von 110 kV gelten, die vor dem 30. Juni 2024 begonnen werden. Auch begonnene Genehmigungsverfahren könnten von den Erleichterungen profitieren. Vereinfachte Genehmigungsverfahren sind für Windenergieanlagen an Land, Windenergieanlagen auf See und Netzinfrastrukturprojekte in ausgewiesene EE– und Netzgebiete vorgesehen. Liegt bereits eine strategische Umweltprüfung (SUP) vor, entfällt im Genehmigungsverfahren die Pflicht der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und der artenschutzrechtlichen Prüfung.

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