Nach dem Blackout in Spanien bekommt das Engpassmanagement im Stromnetzbetrieb eine neue Dimension. Diskussionen über den wachsenden Anteil der erneuerbaren Energien im Strommix und stabile Netze sind entfacht.
Bereits im April tauschten sich die bayerischen Stromnetzbetreiber auf einer Informationsveranstaltung vom Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft (VBEW) zu aktuellen Herausforderungen im Stromnetzbetrieb aus. Hier stand vor allem das Engpassmanagement im Fokus, teilte der VBEW am 3. April 2025 mit.
Paragraph 13 regelt Engpassmanagement
In den letzten jähren ist im Zug des Ausbau der Erneuerbaren Energien in Bayern der Anteil der Photovoltaik im Strommix gestiegen. Die PV-Anlagen erzeugen zu bestimmten Zeiten mehr Strom, als für die Versorgung im Freistaat nötig ist. Dann wird der überschüssige Strom über die lokale Netzinfrastruktur bis ins europäische Übertragungsnetz zurückgespeist.
Reichen die Netzkapazitäten nicht aus, greifen die Übertragungsnetzbetreiber wie die Verteilnetzbetreiber regelnd in die Erzeugung der dezentralen Einspeiseanlagen ein. Derartige Regelungen zur Netzstabilisierung werden Redispatch genannt. Sie sind Teil der operativen Umsetzung von Maßnahmen gemäß § 13 des Energiewirtschaftsgesetzes.
Begrenzte Abschaltungen
Eine Arbeitsgruppe im VBEW untersucht seit einiger Zeit intensiv Szenarien, die über die Redispatch-Maßnahmen im Rahmen von § 13.1 hinausgehen und eine Maßnahme nach § 13.2 erfordern könnten.
In dem Fall wären kontrollierte, räumlich und zeitlich begrenzte Abschaltungen von rückspeisend wirkenden Betriebsmitteln, sprich von PV-Anlagen in der Region nötig. Regionale Stromabschaltungen sind in der Folge möglich, die sich je nach Situation zeitweise auch auf Verbraucher wie Gewerbetreibende oder Privathaushalte auswirken könnten.
Kaskaden zur Leistungsreduktion
Zeichnen sich potenzielle Engpässe und eine drohende Überlastung des Übertragungsnetzes ab, weist der Übertragungsnetzbetreiber den Verteilnetzbetreiber an, an einem bestimmten Netzknoten die Rückspeisung, darunter auch die Einspeisung durch PV-Anlagen, in das Übertragungsnetz zu reduzieren. Dies erfolgt durch Redispatch. Reichen diese Maßnahmen jedoch nicht aus, fordert der Übertragungsnetzbetreiber konkret Maßnahmen nach §13.2 EnWG.
Der Verteilnetzbetreiber reduziert daraufhin die Rückspeisung in die höhere Netzebene in seinem Netzgebiet. Davon sind in der Regel auch sogenannte nachgelagerte Netzbetreiber wie beispielsweise Stadtwerke betroffen. Reichen Schaltmaßnahmen und das Steuerpotential für Einspeisung für die angeforderte Leistungsreduzierung nicht aus, trennt der Verteilnetzbetreiber nach und nach Komponenten vom Netz, bis die angeforderte Leistungsreduzierung erreicht ist. Betreiber größerer Einspeiseanlagen sind in diesem Zusammenhang verpflichtet, die Regelbarkeit ihrer Anlagen sicherzustellen.
Marian Rappl, Hauptgeschäftsführer des VBEW betonte hierzu: „Deutschland verfügt über eines der stabilsten Stromnetze der Welt. Aber in der Transformation der Energieversorgung steigen die Herausforderungen für den operativen Betrieb der Stromnetze. Die Netzbetreiber setzen alles daran, immer eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten. Bislang ist das sehr gut gelungen. Gemäß unserer großen Verantwortung bereiten wir uns als Branche jedoch gewissenhaft auf alle Szenarien vor.“