Start Neue Technologien Intelligente Zähler ab 2017 Pflicht

Intelligente Zähler ab 2017 Pflicht

Bildquelle: Deutscher Bundestag / Axel Hartmann

Ab 2017 sind intelligente Zähler in Deutschland per Gesetz Pflicht. In seiner Sitzung vor der Sommerpause hat der Deutsche Bundestag das von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegte Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende am 8. Juli 2016 beschlossen. Auch der Bundesrat stimmte dem Gesetz zu. Demnach müssen Messstellenbetreiber ab 2017 intelligente Zähler installieren, so dass bis 2023 in Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen auch der letzte klassische Ferraris-Zähler verschwindet. Bestimmte Kundengruppen benötigen zum Smart Meter außerdem Gateways, um Messwerte digital an definierte Empfänger wie Netzbetreiber, Lieferanten oder sonstige berechtigte Marktteilnehmer zu leiten. „Mit der Einführung der intelligenten Messsysteme sind hohe Kosten- und Erlöswirkungen verbunden. Nach unseren Berechnungen müssen die Unternehmen der Branche deutschlandweit alleine auf der Investitionsseite mit rund zwei Milliarden Euro rechnen“, fasst Michael Riechel, Vorsitzender des Vorstandes der Thüga Aktiengesellschaft, die Herausforderungen zusammen.

Harte Regulierung für intelligente Zähler

Dazu stellte die Thüga für die Einführung intelligenter Zähler gleichzeitig eine harte Regulierung fest. Denn ungeachtet der individuellen Kostensituation der Messstellenbetreiber seien die Erlöse durch Preisobergrenzen festgelegt. Hier entscheide nicht der Markt, sondern der Gesetzgeber über die Erlössituation der Unternehmen. „Angesichts der bereits definierten Preisobergrenzen stehen die meisten Verteilnetzbetreiber in Deutschland vor der Frage, wie sie diese neu definierte Marktrolle in kompletter Eigenregie wirtschaftlich betreiben können“, skizziert Riechel die Folgen. Um dennoch auf eine effiziente Kostenstruktur zu kommen, seien nach Berechnungen der Thüga Kooperationsmodelle von einer Größenordnung über einer Million Kunden erforderlich. Messstellenbetreiber könnten sich über den Thüga MeteringService  deutschlandweit das größte Bündelungspotenzial im Markt von bis zu 7,7 Millionen Zählpunkten erschließen. „Auf dieser Basis haben drei Thüga Servicegesellschaften – Thüga MeteringService, Conergos, E-MAKS –  ein Lösungspaket entwickelt, das die Messstellenbetreiber in die Lage versetzt, die neuen Aufgaben wirtschaftlich zu erfüllen“, informiert die Thüga zur neuen Zählerpflicht.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein