Der Verfassungsgerichtshofs in München hat die Klage der bayerischen Oppositionsfraktionen gegen den gesetzlich geltenden Windradabstand am 9. Mai 2016 abgewiesen. Im November 2014 hatte der bayerische Landtag beschlossen, dass Windräder von der nächsten Siedlung mindestens das Zehnfache der Bauhöhe, kurz 10H, entfernt sein müssen. Bei modernen 200 Meter hohen Windkraftanlagen sind dies zwei Kilometer. Bayerns Energieministerin Ilse Aigner und Innen- und Bauminister Joachim Herrmann begrüßten die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs. Die 10H-Regelung sei damit verfassungsgemäß. Aigner erklärte hierzu: „Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes schafft jetzt Rechtssicherheit. Damit die Energiewende ein Erfolg wird, müssen wir die Bürger einbinden. 10H trifft eine gemeinwohlverträgliche Abwägung zwischen unseren energiepolitischen Zielen und den lokalen Interessen. Wenn vor Ort Konsens besteht, können Windenergieanlagen auch näher an Wohngebäuden gebaut werden. So gestalten wir die Energiewende im Einvernehmen mit den Bürgern.“ Herrmann unterstrich die Stärkung kommunaler Selbstverwaltung und Mitbestimmung der Bürger durch die Abstandsregelung: „Wenn die Kommunen vor Ort geringere Abstände wollen, dann können sie das im Wege der Bauleitplanung selbst bestimmen. Wir wollen Windkraftanlagen mit unseren Bürgerinnen und Bürgern, nicht gegen sie.“
Windradabstand blockiert Energiewende
Für den Ausbau der Windkraft in Bayern sei das Urteil des Verfassungsgerichtshofes ein herber Rückschlag, erklärte dagegen der energiepolitische Sprecher der FREIEN WÄHLER Landtagsfraktion, Thorsten Glauber am 9. Mai 2016. Seine Fraktion sieht hierin einen „rabenschwarzen Tag“ für die bayerische Energiewende. „Die Staatsregierung soll nun erklären, wie sie ihr selbst gesetztes Ziel von 1700 Windrädern in Bayern bis 2022 umsetzen will. Die Bayerische Staatsregierung muss jetzt auf Bundesebene dafür sorgen, dass es im Rahmen der Neugestaltung des EEG einen substantiellen Ausbau von Windkraft in Bayern geben wird“, fordert jetzt Glauber. Die Begründung des Verfassungsgerichts zum Urteil, künftig niedrigere Windräder zu bauen, hält er für graue Theorie und praxisfremd, da Windräder mit einer Gesamthöhe von 150 Metern unter den aktuellen Marktbedingungen nicht wirtschaftlich zu betreiben seien. „Das im EEG geplante Ausschreibungsmodell wird den Windkraftausbau in Bayern unmöglich machen. Bürgerenergie-Anlagen, die bisher vor Ort große Akzeptanz erfahren haben, wird es nicht mehr geben“, mahnt Glauber. Die 10H-Regelung sei völlig willkürlich, zu dessen Begründung die Vertreter der Staatsregierung in der mündlichen Verhandlung keine Argumente vorgebracht hätten. Vom Ausgang der Verhandlung zeigte sich Glauber enttäuscht, hatte er doch, wenn schon keine Aufhebung, so zumindest Nachbesserungen der Regelung zum Windradabstand erwartet.