Start Erneuerbare Energien Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht

Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht

Quelle: BMU/Sascha Hilgers

Am 9. Oktober 2019 verabschiedete die deutsche Bundesregierung in Berlin einen Entwurf zu einem Klimaschutzgesetz zusammen mit dem Klimaprogramm 2030. „Wir haben beschlossen, dass Deutschlands Klimaziele erstmals gesetzlich verbindlich werden. Künftig wird klar geregelt, was passiert, wenn ein Bereich vom vereinbarten Klimakurs abweicht und wer dann wie nachbessern muss. Damit lernen wir aus den Fehlern der Vergangenheit. Dass Deutschland sein Klimaziel verfehlt, darf sich nicht wiederholen. Das Klimaschutzgesetz wird die Art, wie die Bundesregierung beim Klimaschutz zusammenarbeitet, fundamental verbessern. Ab jetzt sind alle Ministerien Klimaschutzministerien“, sagt hierzu Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

Der Entwurf zum Klimaschutzgesetz schreibt vor, wie viel COjeder Bereich pro Jahr ausstoßen darf. Dafür sind bezifferte und überprüfbare Sektorziele für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030 festgelegt. Das Umweltbundesamt und ein unabhängiger Expertenrat sollen jedes Jahr überwachen, ob ein Bereich zu viel CO2 ausstößt. Sollte ein Bereich vom Reduktionspfad abweichen, verpflichtet das Gesetz die verantwortlichen Ministerien zu sofortigen Maßnahmen. So sorgt das Klimaschutzgesetz dafür, dass das Klimaziel für 2030, 55 Prozent weniger CO2 im Vergleich zu 1990, erreicht wird.

Auch das Ziel, dass Deutschland bis 2050 treibhausgasneutral wird, ist im Gesetz verankert. Lag das 2050-Ziel der Bundesregierung davor noch bei 80 bis 95 Prozent CO2-Reduktion, gilt das neue Ziel laut Bundesumweltministerium jetzt als klares Signal an alle Branchen, sich rechtzeitig auf eine Wirtschaftsweise ohne fossile Energien vorzubereiten. Das Gesetz geht nun in die parlamentarischen Beratungen. Das beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 beruht auf den Maßnahmen aus dem jüngsten Klimapaket vom September 2019. Ihre Wirksamkeit für den Klimaschutz sollen zwei unabhängig beauftragte Gutachter untersuchen, da diese unter Experten und Umweltverbänden in der Kritik stehen. Besonders die Einführung eines CO2-Preis in Höhe von 10 Euro je Tonne ab 2021 erregte Unmut, da er zu niedrig angesetzt sei.

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