Start Erneuerbare Energien Lichtblick moniert Greenwashing von Kohlestrom

Lichtblick moniert Greenwashing von Kohlestrom

Greenwashing von Kohlestrom im Zug der geltenden Kennzeichnungspflicht.
Quelle: Lichtblick

Der Ökostromversorger Lichtblick sieht die gesetzliche Auszeichnungspflicht für Ökostrom als Einfallstor für das Greenwashing von Kohlestrom. Wenn über 1.100 deutschen Versorger die Kennzeichnung für rund 15.000 Stromprodukte am 1. November 2020 veröffentlichen, finde ein gesetzlich verordneter Etikettenschwindel statt.

Im Zug der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht werden laut Lichtblick die Verbraucher über den tatsächlichen Stromeinkauf ihres Anbieters getäuscht. Hier wiesen die Versorger auf ihrem Strom-Etikett zwar bis zu 60 Prozent EEG-Ökostrom aus, informieren aber nicht, wo sie diesen Strom für ihre Kunden einkaufen.

So könne beispielsweise ein Versorger für das Stromprodukt seiner Kunden 75 Prozent Kohlestrom und 25 Prozent Atomstrom einkaufen. Auf dem Etikett zum Stromtarif betrage der Kohleanteil dann nur noch 30 Prozent, der Atomanteil 10 Prozent, um 60 Prozent als EEG-Ökostrom ausweisen zu können.

„Das ist gesetzlich verordnetes Greenwashing. Niemand würde akzeptieren, wenn ein Fleischprodukt, das vollständig aus konventioneller Massentierhaltung stammt, als 60 Prozent Biofleisch ausgezeichnet würde“, bringt Kampwirth diesen Vorgang auf den Punkt.

Der Pflichtanteil für Ökostrom laut Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) steige in der Kennzeichnung seit Jahren an und erreiche in diesem Jahr eine neue Rekordhöhe. „Auf jedem Stromprodukt steht heute ein großer Anteil Ökostrom. In den meisten Fällen ist aber viel weniger oder gar kein Ökostrom drin“, bilanziert Ralph Kampwirth von LichtBlick. Verbraucher finden Informationen zur Stromkennzeichnung auf den Internetseiten und in Rechnungen der Anbieter.

Die Kennzeichnungspflicht im EEG vermischt Lichtblick zufolge  die Angaben zum tatsächlichen Stromeinkauf des Versorgers mit einem rechnerisch ermittelten Wert, wie viel EEG-Ökostrom Kunden über die Zahlung der EEG-Umlage finanzieren. Um das dadurch mögliche Greenwashing von Kohlestrom einzudämmen, fordert der Ökotromversorger die Einführung eines Strom-Etiketts, das den tatsächlichen Stromeinkauf der Versorger transparent macht.