Die Bundesnetzagentur startete eine Konsultation zu Maßnahmen zur Stärkung einer ausgeglichenen Systembilanz im deutschen Stromnetz, teilte die Behörde am 18. Juli 2019 mit. Als Anlass hierfür nannte sie eine teils deutliche Unterdeckung der deutschen Regelzone an drei Tagen im Juni dieses Jahres. Mittels Zusammenarbeit der deutschen Übertragungsnetzbetreiber und Unterstützung durch europäische Partner konnte das System stabil gehalten werden. „Wir wollen Risiken für die Versorgungssicherheit minimieren. Gefährliche Unterdeckungen der Bilanzkreise sollen sich nicht lohnen“, sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Wer Kosten einseitig zu Lasten der Versorgungssicherheit verschiebt, handelt rechtswidrig. Wenn sich der Verdacht solcher Verstöße im Einzelfall erhärtet, werden wir dagegen mit aller Konsequenz vorgehen.“
Kurzfristige Maßnahmen
Die Bundesnetzagentur leitete für kurzfristig strukturelle Maßnahmen ein Verfahren ein. Geplant ist, die Berechnungsmethode zur Bildung des Ausgleichsenergiepreises durch verschärfte Pönalen, Strafen anzupassen. Der Ausgleichsenergiepreis entfällt auf jene Strommenge, um die Strombeschaffung und –verbrauch eines Bilanzkreises auszugleichen, wenn diese voneinander abweichen. Zugleich forderte die Bundesnetzagentur die Übertragungsnetzbetreiber auf, einen Reformvorschlag zur Berechnung des Ausgleichsenergiepreises vorzulegen. Dieser Preis solle durch eine Kopplung an einen geeigneten Börsenpreisindex Anreize zur Ausnutzung von Preisunterschieden beseitigen. Außerdem sollen die Marktteilnehmer zu einem früheren verbindlichen Ausgleich ihrer Bilanzkreise verpflichtet werden, um systemgefährdende Leerverkäufe kurz vor der physischen Erfüllung zu verhindern. Eine beschleunigte Übermittlung bestimmter Messwerte an die Übertragungsnetzbetreiber soll eine schnellere Ursachenermittlung ermöglichen.
Verpflichtung zur Bilanztreue
Die Bundesnetzagentur forderte alle Marktakteure zur sorgfältigen Einhaltung ihrer gesetzlichen Pflichten auf. Jedes einzelne Unternehmen, das als Stromversorger oder -händler zum bilanziellen Ausgleich seiner Strommengen verantwortlich ist, sei verpflichtet, sich zu jedem Zeitpunkt bilanztreu zu verhalten. Bei pflichtwidrigem Verhalten eines Bilanzkreisverantwortlichen müssten die Übertragungsnetzbetreiber vertragliche Sanktionen ergreifen. Dies könne bis zur Kündigung des Bilanzkreisvertrages gehen. Ebenso behält sich die Bundesnetzagentur vor, bei Verdacht auf bewusste Manipulation von Energieprognosen oder verbotswidrige Arbitragegeschäfte auf den Ausgleichsenergiepreis Aufsichtsmaßnahmen einzuleiten. Die Konsultation zu den Maßnahmen zur Stärkung der Bilanzkreistreue im deutschen Stromnetz laufen bis zum 9. August 2019.