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Neues Gesetz zum Klimaschutz in Deutschland

Quelle: Bundesumweltministerium (BMU)

Das deutsche Bundeskabinett einigte sich auf ein schärferes Gesetz zum Klimaschutz. Es sieht vor, dass Deutschland bis 2045 und somit fünf Jahre früher als bislang geplant klimaneutral wird. Auf dem Wege dahin sollen bis 2030 die CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um 65 Prozent sinken. 2040 soll die Minderung bei 88 Prozent liegen. Bundestag und Bundesrat müssen das Gesetz noch beraten und verabschieden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Bundesregierung Ende April aufgefordert, die Klimaschutzanstrengungen bis 2045 zwischen den jetzigen und künftigen Generationen fairer zu verteilen. Dem soll das neue Gesetz zum Klimaschutz Rechnung tragen, bekräftigte Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert. Ich spreche dabei nicht von einer Verschärfung der Klimaziele, sondern es geht mir um die Entschärfung der Klimakrise.“

Das Klimaschutzgesetz setze den Rahmen für die nächsten Jahrzehnte. „Es geht um die Art, wie wir künftig leben, produzieren, heizen und uns fortbewegen wollen, so die Ministerin. Künftig müssten daher alle Ministerien mehr denn je Klimaschutzministerien sein. „Mein Klimaschutzgesetz ist der Garant dafür, dass die Regierung beim Klimaschutz nicht mehr nachlassen und zuverlässig alle Ziele erreichen wird.“

Grüne Energie als Schlüssel im Klimaschutz

Unter den einzelnen Sektoren, die bis 2030 zusätzlich Emissionsmengen reduzieren müssen, obliegt der Löwenanteil der Energiewirtschaft und Industrie. Laut BMU folgt dies dem ökonomischen Gedanken, dort zu mindern, wo die Vermeidungskosten am geringsten sind. Zugleich seien Industrie- und Energiesektor weiterhin die Sektoren mit den höchsten Emissionen. Vor allem sei „eine erneuerbare Energieversorgung der Schlüssel für Emissionsminderungen in allen anderen Sektoren, in denen erneuerbar erzeugter Strom fossile Brenn- und Kraftstoffe ersetzen kann.“

Sofortprogramm für Gesetz zum Klimaschutz

Die Bundesregierung will in den nächsten Wochen mit einem Sofortprogramm erste Weichenstellungen für das neue Ziel in den einzelnen Sektoren vornehmen, heißt es in einem begleitenden Beschluss des Bundeskabinetts. Hier geht es um eine zusätzliche Förderung im Umfang von bis zu 8 Milliarden Euro und um ergänzende Vorgaben. So sollen etwa die Energiestandards für Neubauten gestärkt werden. Die Kosten des CO2-Preises sollen sich künftig Mieterinnen und Mieter und Vermieterinnen und Mieter je zur Hälfte teilen.