Start Erneuerbare Energien Paradigmenwechsel mit neuem EEG

Paradigmenwechsel mit neuem EEG

„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss ist der Weg frei für einen Paradigmenwechsel bei der Förderung der erneuerbaren Energien“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel am 8. Juni 2016 zur beschlossenen Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes EEG. „Jetzt kann es in die nächste Phase der Energiewende gehen. Der weitere Erneuerbaren-Ausbau ist und bleibt eine tragende Säule der Energiewende. Wir wollen den Anteil Erneuerbaren Energien von derzeit rund 33 Prozent auf 40-45 Prozent im Jahr 2025 und auf 55-60 Prozent im Jahr 2035 steigern. Das EEG 2016 ist das zentrale Instrument, um diese Ziele mit einer effektiven jährlichen Mengensteuerung zu erreichen und die Erneuerbaren stärker an den Markt heranzuführen. Mehr Wettbewerb, ein kontinuierlicher Ausbau mit effektiver Steuerung, Begrenzung der Kosten, Akteursvielfalt und Verzahnung mit dem Netzausbau – das sind die Koordinaten für die nächste Phase der Energiewende. Beim jetzt dringend notwendigen Netzausbau wird der Vorrang für Erdkabel nicht als Bremsklotz, sondern als Eisbrecher wirken.“ Nun könnten die Erneuerbaren weiter planvoll ausgebaut werden und das synchron zum Netzausbau. Die Förderhöhe für erneuerbare Energie werde marktwirtschaftlich ausgeschrieben, informierte Gabrieles Ministerium zum Kabinettsbeschluss. Durch wettbewerbliche Ausschreibungen ließen sich der Ausbau steuern und die Kosten begrenzen. Ebenso bliebe die Akteuersvielfalt erhalten. Der Gesetzentwurf werde im nächsten Schritt Bundestag und Bundesrat zugeleitet. Ziel sei ein zügiger Abschluss des parlamentarischen Verfahrens.

Paradigmenwechsel mittels Ausschreibungen

Um den Paradigmenwechsel einzulösen, sollen für Wind an Land in den nächsten drei Jahren 2800 Megawatt brutto pro Jahr und nach 2019 pro 2900 Megawatt brutto ausgeschrieben werden. Der bisherige Ausbaupfad sei in den letzten zwei Jahren wegen des übermäßig starken Windausbaus überschritten worden. Wir reagieren und steuern nach: mit der Festlegung der Ausschreibungsmenge, einer Einmal-Degression von 5 Prozent zum 1. Juni 2017 – für den Übergangszeitraum 2017 und 2018, in dem noch die Einspeisevergütung gilt – und einer Anpassung des atmenden Deckels für den Fall, dass der Zubau über den Korridor ansteigt, bevor die Mengensteuerung durch die Ausschreibungen greift. Damit wirken wir Vorzieheffekten und den damit verbundenen Marktverzerrungen entgegen“, heißt es beim Bundeswirtschaftsministerium. Für Photovoltaik ist nach zuvor 400 Megawatt pro Jahr eine Ausschreibungsmenge von 600 Megawatt vorgesehen. Neben Freiflächen sollen jetzt auch andere große PV-Anlagen ab 750 Kilowatt einbezogen werden. Der Wettbewerb gelte für alle großen PV-Anlagen. Für Wind auf See will die Bundesregierung am Ziel einer installierten Leistung von 15.000 Megawatt im Jahr 2030 festhalten und sieht im neuen EEG einen kontinuierlichen Ausbaupfad vor, der sich mit jährlich 730 Megawatt die Ausschreibungsmenge gleichmäßig auf die Jahre 2021 bis 2030 verteilt. Dabei müsse die Netzanbindung auf See als auch an Land sichergestellt werden, aber zugleich dürfe für die betroffene Industrie kein „Fadenriss“ entstehen. Bei der Biomasse erzielte die Koalition einen Kompromiss. Dieser beinhaltet laut Bundeswirtschaftsministerium folgende Punkte: „150 Megawatt Ausschreibungsmenge (Neuanlagen + Bestandsanlagen) für die Jahre 2017, 2018, 2019. In den Jahren 2020 bis 2022 werden jeweils 200 MW ausgeschrieben. Die Ausschreibungsmengen für die Folgejahre werden bei der nächsten Novelle des EEG festgelegt.“

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