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Polen droht Nord Stream 2 Geldstrafe an

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Kartellermittlungen zu Nord Stream 2
Quelle: Polnische Behörde für Wettbewerb und Verbraucherschutz UOKiK

Die polnische Behörde für Wettbewerb und Verbraucherschutz UOKiK droht dem russischen Gaskonzern Gazprom mit einer Geldstrafe von bis zu 50 Millionen Euro. Darüber informierte die Behörde jetzt am 3. Juni. Der Präsident der Behörde leitete demnach gegen Gazprom ein Verfahren ein, weil der Gaskonzern während der Kartellermittlungen zum Bau der Gasleitung Nord Stream 2 nicht kooperiert und es versäumt habe, angeforderte Informationen bereitzustellen.

Anfang 2020 hatte die UOKiK Gazprom gebeten, dementsprechende Dokumente vorzulegen, aber keine Antwort erhalten. Es ging um Verträge, die eine Tochtergesellschaft von Gazprom mit anderen Unternehmen geschlossen hatte, die den Bau von Nord Stream 2 finanzierten. „Nach dem Gesetz droht dem Unternehmen eine finanzielle Strafe von bis zu 50 Millionen Euro“, sagt Tomas Hrostny, Direktor von der UOKiK.

Kartellermittlungen gegen Nord Stream 2

Bereits 2018 erhob die Behörde gegen sechs Unternehmen, da diese den Bau der Pipeline ohne gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung finanziert hätten. Dies betrifft Gazprom selbst und die fünf europäischen Unternehmen Engie Energy, Uniper, OMV, Shell und Wintershall, die den Bau der Gasleitung mitfinanzieren. Im letzten Jahr verhängte die UOKiK gegen Engie Energy eine Geldstrafe von 172 Millionen Zloty (ca. 43 Millionen US-Dollar), da der französische Energieversorger sie jetzt Gazprom zu den laufenden Kartellermittlungen keine Informationen lieferte.

Die Kartellermittlungen laufen seit 2015, als die sechs Unternehmen bei der polnischen Wettbewerbsbehörde einen Antrag auf Genehmigung zur Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens, das für den Bau und den Betrieb der Nord Stream 2-Gaspipeline verantwortlich ist, einreichten. Im Jahr 2016 erhob die Behörde Einwände, da sie der Ansicht war, dass die geplante Transaktion zu einer Einschränkung des Wettbewerbs führen könnte.

Die Unternehmen zogen ihren Antrag zurück und schlossen stattdessen einen Vertrag zur Finanzierung der Gaspipeline. Darin sah die UOKiK einen Wettbewerbsverstoß und leitete ein Verfahren gegen Gazprom und die fünf betreffenden Unternehmen ein. Bei Wettbewerbsverstößen behält sich die Behörde das Recht vor, eine Geldstrafe von bis zu 10 Prozent des Jahresumsatzes des jeweiligen Unternehmens zu verhängen.

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