Start Europa Protest gegen Opal-Beschluss

Protest gegen Opal-Beschluss

Quelle: PGNiG

Am 4. Dezember 2016 reichte die in Deutschland agierende PGNiG Marketing & Trading beim Europäischen Gerichtshof gegen den Beschluss der Europäischen Kommission, der 50 Prozent der Transportkapazitäten der Gasleitung Opal von der Verpflichtung zur Anwendung des Drittanbieterprinzips ausnimmt, Klage ein. Die übrigen 50 Prozent sollen demnach nach strengen EU-Marktvorschriften gehandelt werden. Darüber informierte die polnische Muttergesellschaft PGNiG am 5. Dezember 2016. Den Beschluss fasste die Europäische Kommission Ende Oktober 2016 und stimmte damit zugleich dem neuen Vergleichsvertrag zwischen der deutschen Bundesnetzagentur, dem Betreiber Opal Transport, dem russischen Gaskonzern Gazprom und seiner Exporttochter Gazprom Export unter Auflagen zu, teilte Opal Transport zur Unterzeichnung des Vertrages am 28. November 2018 mit.

Monopoldrohung für Mittel- und Osteuropa

PGNiG verstößt dies klar gegen europäisches Wettbewerbsrecht. „Die Beschlüsse und Verfahrensweisen der Europäischen Kommission und der Bundesnetzagentur haben keinen Vorzug. Sie zerstören die Entwicklung des wettbewerbsorientierten Gasmarktes und erweitern die Privilegien von Gazprom“, warnte Piotr Wozniak, Chef der PGNiG. Das könne wiederum zu einem Gasliefermonopol nach Mittel- und Osteuropa durch die russische Gasgesellschaft führen, was die Sicherheit von Gaslieferungen an Polen und die gesamte Region ernsthaft bedrohe. Die PGNiG und der ukrainische Gasimporteur Naftogaz forderten daher eben so, die Erfüllung des neuen Vergleichsvertrages zwischen Bundesnetzagentur, Opal Transport, Gazprom und Gazprom Export auszusetzen, ließ der polnische Gasimporteur wissen. Einen positiven Bescheid hätten die Unternehmen von der Bundesnetzagentur jedoch nicht erhalten. Dazu stellte die PGNiG einen dringenden Entlastungsantrag, der den Beschluss der Kommission bis zum 23. Dezember 2016 aussetzen soll.

Gazproms Ausbau über Opal-Kapazitäten

Gazprom könne nach den neuen Regeln nun bis zu 90 Prozent der Leitungskapazitäten von Opal erhalten, erklärte Gazprom-Vizevorstand Alexander Medwedew russischen Medien zufolge Ende November 2016. Bisher dürfen die Betreiber Gazprom und Wintershall der rund 470 km langen Anschlussgasleitung der Ostseegasleitung Nord Stream nur 50 Prozent der Leitungskapazität von 36,5 Mrd. m3 nutzen. Sie verbindet den Anlieger von Nord Stream in Lubmin bei Greifswald mit der tschechischen Grenze. Für die andere Hälfte gilt die Verpflichtung des Drittzugangs, so dass Gazprom einen Teil seiner Gaslieferungen über die Ostsee über Großhändlern abwickeln musste. Geplant ist, die der ersten Versteigerung der Kapazität in der Monatsauktion für Januar 2017 durchzuführen. Dann kann Gazprom zu seinen ausschließlich gewährten 50 Prozent um weitere 40 Prozent der Leitungskapazität von Opal aufstocken. Die letzten 10 Prozent sind als Reserve für Drittlieferanten vorgesehen.

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