Polen könnte sich zu einem ernsten Stolperstein für Nord Stream 2 entwickeln. Die polnische Behörde für Wettbewerb und Verbraucherschutz legte jetzt im Juli gegen das Baukonsortium der geplanten zweiten Ostseegasleitung nach monatelanger Prüfung von eingereichten Dokumenten ihr Veto ein. Damit kommt der russische Gaskonzern Gazprom mit den fünf europäischen Partnern beim Ausbauplan in der Ostsee ins Stocken. Besonders die Beteiligung von Shell, OMV, Uniper (Eon), Wintershall und Engie stehe durch die polnische Ablehnung in Frage, hieß es in einem Bericht der russischen Wirtschaftszeitung Kommersant am 25. Juli 2016. Im schlimmsten Fall müsse das Projekt anders aufgesetzt werden, und Gazprom es im Alleingang umsetzen.
Varianten gegen den Stolperstein für Nord Stream 2
Der Kommersant nennt vier Varianten, die sich an das ablehnende Votum in Polen anschließen könnten. Am wahrscheinlichsten gelten in der ersten Variante Verhandlungen und eine Einigung mit Polens Regulierungsbehörde. In der Tat habe die Behörde ein Verhandlungsverfahren nach üblicher Praxis offen gehalten. Sie könne nun etwa Veränderungen zu Parametern im Gasliefervertrag für Polen einfordern. Ein Verbot des Projektes wird beim Kommersant als zweite Variante indessen für weniger wahrscheinlich gehalten. Dazu müsse ein spezielles Gerichtsverfahren zu Wettbewerbsverstößen eingeleitet werden, das bis zum obersten polnischen Gerichtshof in Warschau gehen könne. Statistisch gesehen passiere dies jedoch in einem von hundert Fällen. In der dritten und vierten Variante könnten die Mitglieder des Konsortiums ihre Petition bei der Regulierungsbehörde zurückziehen. Da die polnische Erlaubnis nicht zwingend erforderlich sei, könnten sie den Ausbau in der Ostsee dann entweder einfach durchführen oder das Projekt so umgestalten, dass Gazprom den Bau von Nord Stream 2 allein vornimmt. Die vierte Variante sei technisch am einfachsten, aber wirtschaftlich sehr risikoreich. Hier verliere Gazprom das schlagende Argument, mit europäischen Unternehmen das Projekt durchzuführen. Schließlich soll deren Beteiligung helfen, Monopolverdachtsmomente aus dem Weg zu räumen und so Probleme mit Regulierungsbehörden zu lösen.