Start Erneuerbare Energien Treibhausneutraler Strom bis 2050 im EEG 2021

Treibhausneutraler Strom bis 2050 im EEG 2021

Klimaziele mit Sonnenstrom erreichen
Quelle: BSW Solar

Bundestag und Bundesrat winkten im Eilverfahren den Entwurf zur Änderung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz noch vor der Weihnachtswoche in diesem Dezember durch. Den Entwurf hatte die Bundesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt. Das EEG 2021 tritt zum Jahresbeginn in Kraft. Erstmals ist damit per Gesetz in Deutschland die treibhausneutrale Stromerzeugung bis 2050 rechtskräftig verankert.

Ausbaupfad im EEG 2021

Der Anteil des erzeugten Stroms aus erneuerbaren Energiequellen am Bruttostromverbrauch soll im Jahr 2030 auf 65 Prozent steigen. Um dieses Ziel zu erreichen, legt das Gesetz einen Ausbaupfad für Biomasse-, Solar- und Windenergieanlagen an Land fest. Den Ausbau von Windenergieanlagen auf See regelt ein eigenes Gesetz.

Kritik am Ausbaupfad

Bei den Solaranlagen beklagte der Bundesverband Solarwirtschaft BSW Solar, dass nur ein Ausbau von 5 Gigawatt pro Jahr vorgesehen sei. Nötig sei jedoch das Doppelte, um die Klimaziele zu erreichen und eine Erzeugungslücke zu vermeiden. „Wenn die Bundesregierung dieses Versäumnis nicht schnell korrigiert, provoziert sie zwangsläufig eine klimapolitisch untragbare Laufzeitverlängerung fossiler Kraftwerke,“ warnt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Dazu stieß die Einschränkung der Fördermöglichkeiten mittelständischer Gewerbedächer beim BSW auf Unverständnis. Demnach erhielten Betreiber neuer Solarstromanlagen z. B. auf größeren Lagerhallen mit vergleichsweise geringem eigenen Stromverbrauch nur noch für max. 50 Prozent der erzeugten Strommenge künftig eine Marktprämie. Außerdem seien Förderauktionen stark limitiert. „Ein Großteil ungenutzter Gewerbedächer wird damit vorerst nicht für die Sonnenstromernte und den Klimaschutz erschlossen“, so Körnig.

Erleichtert zeigte sich Körnig indes darüber, dass für Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 30kWp und einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden die EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom entfällt. Darin sieht er einen wichtigen Durchbruch für Prosumer, was künftig beispielsweise den Betrieb von E-Autos und Wärmepumpen mit Ökostrom erleichtere. Auch der Weiterbetrieb ausgeförderter PV-Altanlagen werde nicht mehr durch überzogene Messanforderungen blockiert. Für Mieterstromprojekte habe es auf Betreiben der SPD zumindest teilweise Fortschritte gegeben.

Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie mahnte an, dass durch die aufgeschobenen Entscheidungen zur Vereinfachung von Genehmigungen, Repowering und Ausbauzielen der dringend benötigte Schub für den Zubau der Windenergie fehle. Die Reform des EEG 2021 „lässt einen aktiven Gestaltungswillen vermissen. Wichtige Entscheidungen zu Zahlen und Zielen wurden im Entschießungsantrag im Bundestag zwar benannt, aber ins kommende Jahr verschoben.“ Albers hofft, dass die große Koalition die ausstehenden Entscheidungen hierzu zügig im neuen Jahr fällt.