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Windenergiezubau an Land bedroht

Wasserstoff aus Windenergie
Bildquelle: WIND-Projekt

Im ersten Quartal 2019 ist der Windenergiezubau drastisch eingebrochen. Das geht aus einer Analyse der Zubauzahlen hervor, die die Fachagentur Wind an Land (FA Wind) jetzt im April vorlegt. Die Ausbausituation sei demnach im ersten Quartal so schlecht wie seit der Jahrtausendwende nicht mehr. „Der Abwärtstrend des Jahres 2018 verstärkt sich im ersten Quartal 2019 weiter. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) fordert deshalb politische Entscheidungen, um die Innovations- und Zukunftsbranche Windenergie wieder zu stabilisieren“, heißt es beim BWE.

Einbruch gefährdet Arbeitsplätze

Der Erfolg der technologisch führenden deutschen Windenergiebranche sei von einem kontinuierlichen Zubauvolumen auf dem deutschen Heimatmarkt abhängig. Rückläufiger Zubau und bestehende Unterdeckungen im Ausschreibungssystem gefährdeten Arbeitsplätze und Geschäftsbereiche in Deutschland derzeit akut. Laut FA Wind-Analyse ist mit lediglich 41 Windenergieanlagen und einer Gesamtleistung von 134 Megawatt ist der Zubau im ersten Quartal 2019 um knapp 90 Prozent im Vergleich zum jeweils ersten Quartal der drei Vorgängerjahre eingebrochen.

Windenergiezubau am Tiefpunkt

„Der drastische Einbruch des Windenergiezubaus im ersten Quartal 2019 ist der Tiefpunkt einer langfristigen und politisch administrierten Entwicklung, die durch Deckelung der Zubaumengen im Ausschreibungsverfahren sowie durch Fehlsteuerungen im EEG 2017 verursacht wurde. Nach jetziger Datenlage ist kaum davon auszugehen, dass die Zuschläge aus dem Jahr 2017 tatsächlich zeitnah umgesetzt werden. Bisher konnten erst 167 MW der Bürgerenergieprojekte nach Definition des EEG 2017 eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erhalten. Zuschläge in Höhe von 2.500 MW drohen wertlos zu werden. Die Politik ist gefordert zu klären, wie die verlorenen Mengen auf dem Ausbaupfad bis 2030 aufgefangen werden können“, sagt Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.

Genehmigungsverfahren verzögern Windenergiezubau

Mit 111 Anlagen bei 413 MW sei der Windenergiezubau trotz eines leichten Anstiegs der Genehmigungen im ersten Quartal 2019 nach wie vor weit unter den Zahlen aus den Jahren bis 2016. Die restriktiven und umfangreichen Genehmigungsverfahren, in denen derzeit über 10.000 MW potenzielle Windenergieleistung feststecken, müssten dringend beschleunigt werden. Fehlende Genehmigungen und unzureichende Rechtssicherheit der ausgestellten Genehmigungen stellten die Erreichung der politisch definierten Ausbauziele in Frage. Hierfür sei eine neue Steuerung zwischen naturschutzfachlichen, klimapolitischen und energiepolitischen Erfordernissen.

Politik muss Markt stabilisieren

„In seiner Industriestrategie 2030 verspricht Minister Altmaier Zukunftsbranchen zu erkennen, zu fördern und aktiv zu begleiten. Unbestritten gehört die deutsche Windindustrie zu diesen Zukunftsbranchen. Der weltweite Erfolg deutscher mittelständischer Hersteller, Zulieferer und Dienstleister basiert auf einem starken deutschen Markt. Die Politik muss diesen Markt dringend wieder stabilisieren, damit Deutschland eine Leittechnologie und Zukunftsbranche im internationalen Anlagenbau behält“, macht Hermann Albers deutlich.

Folgende Schritte sollten nach Ansicht des BWE in einem Aktionsprogramm Windenergie an Land umgesetzt werden:

  • „Zur Sicherung der Flächenkulisse sollte mindestens ein 2%-Flächenziel für die Windenergie an Land in das Raumordnungsgesetz des Bundes aufgenommen werden.
  • Die Verfahrensträger der Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz müssen Fristverlängerungen zur Abgabe von Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange auf ein Mindestmaß zurückführen und die unreflektierte Nachforderung immer weiterer Gutachten beenden. Damit lässt sich erreichen, dass Genehmigungsverfahren nicht mehr durchschnittlich 700 – 800 Tage, sondern wie noch vor 3 Jahren durchschnittlich 300 Tage dauern.
  • Das Planungsbeschleunigungsgesetz muss auf den Bau von EE-Anlagen erweitert werden, um schnelle Rechtssicherheit der erteilten Genehmigungen und damit die Teilnahme an Ausschreibungen abzusichern.
  • Der Bund muss die Länder und Kommunen bei der Bereitstellung von Personal und der Umsetzung der Ziele zum Klimaschutz unterstützen.
  • Ausschreibungen müssen auch in Zukunft technologiespezifisch erfolgen. Die gerade zu Ende gegangene technologieübergreifende Ausschreibung hat einmal mehr gezeigt, dass es nicht sinnvoll ist Windenergie und Solarenergie in einen künstlichen Wettbewerb zu zwängen.“

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