Start Erneuerbare Energien Windstösse im Energieland Bayern

Windstösse im Energieland Bayern

Bildquelle: Freie Wähler

Im Energieland Bayern streiten Regierung und Opposition gerichtlich über den passenden Kurs zum Ausbau der Windenergie. Zur Verhandlung ihrer gemeinsam eingereichten Klage gegen die sogenannten 10H-Regelung vor dem Bayerischen Verfassungsgericht drückten die Landtagsfraktionen von den FREIEN WÄHLERN und Grünen am 12. April 2016 in einer Pressemitteilung Zufriedenheit aus. Sowohl Thorsten Glauber, energiepolitischer Sprecher der FREIEN WÄHLER als auch sein Sprecherkollege von den Grünen Martin Stümpfig sahen die Gründe der Klagevertreter der CSU-Regierung, warum der Abstand von Windrädern ausgerechnet die zehnfache Anlagenhöhe betragen soll, nicht als hinreichend an. „Wie wir bereits in unserer Klage formuliert haben, ist die 10H-Regelung völlig willkürlich gewählt. Sie ist weder nachvollziehbar, noch begründet. Es geht hier unserer Ansicht nach nur darum, die Energiewende auszubremsen und den Bau weiterer Windkrafträder zu verhindern“, so Glauber. Ähnlich brachte es Sprecherkollege Stümpfig auf den Punkt: „Bei 10H geht es doch wirklich nur darum, Windkraft zu verhindern. Seit Inkrafttreten gab es in deren Geltungsbereich bayernweit nur noch sechs Neuanträge. Da hat man der Windkraft gezielt den Garaus gemacht!“ Grüne und FREIE WÄHLER hoffen deshalb weiter auf die Richter des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Staatsregierung für Bürgerenergieanlagen

Derweil beschloss das bayrische Kabinett auf seiner Sitzung am 12. April 2016 eine Bundesratsinitiative, mit der Bürgerenergieanlagen gestärkt werden sollen. „Wir brauchen im neuen EEG Regelungen, die Bürgerenergieprojekten in Ausschreibungen faire Wettbewerbschancen bieten. Kleine und regional verwurzelte Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen benötigen unseren Schutz. Deshalb fordern wir einen Vorrang für Bürgerenergieanlagen“, begründete Wirtschafts- und Energieministerin Ilse Aigner. Bürgerenergieanlagen könnten bei den geplanten Ausschreibungen zur Förderung erneuerbarer Energien leer ausgehen und auf den Kosten sitzenbleiben. Daher bräuchten sie Schutz und Unterstützung. „Bayern fordert in seinem Bundesratsantrag daher, dass Bürgerenergieprojekte eine Zuschlagsgarantie erhalten. Sie sollten kein Angebot über die Höhe der Vergütung abgeben müssen, sondern nach dem höchsten Gebot gefördert werden, das noch einen Zuschlag erhalten hat. Dieses Modell soll für alle erneuerbaren Energien gelten“, heißt es im Kabinettsbericht. Aigner unterstrich die Bedeutung der Technologieoffenheit von Bürgerenergieprojekten und ihren Anteil an der lokalen Wertschöpfung, was für Akzeptanz vor Ort sorge und entscheidend zum Gelingen der Energiewende beitrage. Ob Windräder im Energieland Bayern dabei auch eine Zukunft haben, bleibt durch diese Initiative offen. Mehr Klarheit wird voraussichtlich der Beschluss des Bayerischen Verfassungsgerichtes zur Abstandsregelung bringen.

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