In ihrem aktuellen Sektorgutachten Energie stellt die Monopolkommission fest, dass Monopole die Verbreitung der Elektromobilität erschweren. Daher empfiehlt sie Kommunen, sich beim Ladesäulenausbau für die Konkurrenz verschiedener Betreiber einzusetzen. „Wir sehen sowohl bei den Ausschreibungen für Windenergie als auch beim Aufbau der Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge Wettbewerbsprobleme, die das Gelingen der Energiewende gefährden“, erklärte der Vorsitzende der Monopolkommission Prof. Achim Wambach zur Veröffentlichung des Gutachtens am 18. September 2019. Um einen funktionsfähigen „Wettbewerb mit neuer Energie“ sicherzustellen, schlägt die Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor.
Mehrere Anbieter im Ladesäulenaufbau
In Deutschland trieben Kommunen den Aufbau von Ladeinfrastruktur durch Förderprogramme und ein spezifisches Engagement voran. Dabei komme es derzeit oftmals zu einer regionalen Konzentration einzelner Anbieter, moniert die Kommission. Die in der jeweiligen Region größten Betreiber von Ladesäulen kämen auf durchschnittlich über 50 Prozent Marktanteil. Kunden, die ein Elektrofahrzeug aufladen möchten, könnten dadurch nicht zwischen verschiedenen Angeboten wählen. Die hier fehlende Konkurrenz könne zu hohen Preisen für Ladestrom führen und die Verbreitung der Elektromobilität erschweren. „Im Zusammenhang mit dem Aufbau der Ladesäuleninfrastruktur sollten Kommunen bei der Auswahl der Betreiber wettbewerbliche Überlegungen stärker ins Blickfeld rücken. Die Zusammenarbeit mit mehreren unterschiedlichen Betreibern würde den Preiswettbewerb beim Ladestrom erheblich intensivieren“ und Monopole eindämmen.
Genügend Flächen für Windenergie
Für Umstellung der Antriebstechnik im Verkehrssektor seien außerdem mehr klimafreundliche, erneuerbare Energien nötig. Der steigende Bedarf an diesen Erzeugungsformen trifft laut Monopolkommission aktuell jedoch auf Ausbauhürden, indem bei Ausschreibungen für Windenergie an Land zuletzt so wenig Gebote eingereicht wurden, dass diese nicht ausreichten, um die Ausschreibungsmenge zu decken. Der Ausbau werde folglich durch die geringe Anzahl der Gebote verlangsamt. Zugleich gehe damit ein Anstieg der Preise einher, der in Form der EEG-Umlage die Verbraucher belastet. Als Grund für die geringe Anzahl der Gebote nennt die Monopolkommission fehlende Flächen und Genehmigungen für Windkraftanlagen. Diese sollten zügig zur Verfügung gestellt bzw. erteilt werden. Gelingt dies nicht, sollte bei der Ausschreibungsmenge Anpassungen an die begrenzte Verfügbarkeit von Flächen und Genehmigungen erfolgen, um in den Ausschreibungen wieder einen wirksamen Preiswettbewerb herzustellen.
Bei Preisspitzen nachsteuern
Der Atom- und der Kohleausstieg führe in den kommenden fünf bis zehn Jahren voraussichtlich zu einer Verknappung der flexibel verfügbaren Erzeugungskapazitäten am Energiemarkt. Hier sieht die Monopolkommission ein steigenden Risiko, „dass einzelne Erzeuger in bestimmten Marktsituationen Anreize und Möglichkeiten besitzen, durch Kapazitätszurückhaltung die Strompreise anzuheben. Es bedarf deshalb einer Anwendung der kartellrechtlichen Missbrauchsregeln, die überhöhte Preise schon im Großhandel unterbindet, ohne damit notwendige Investitionsvorhaben zu stören.“ Der vom Bundeskartellamt hierzu gemeinsam mit der Bundesnetzagentur vorgelegte Entwurf eines Leitfadens zur Anwendungspraxis der Missbrauchsaufsicht sollte folglich in verschiedenen Punkten angepasst werden. So sollte das Bundeskartellamt etwa gemeldete Kraftwerksausfälle kontrollieren, damit diese nicht gezielt zur Beeinflussung des Marktpreises eingesetzt werden können.
Zu wenig Ladesäulen und meist ein einziger Betreiber
Im Juni 2019 hatte der Ökostromanbieter LichtBlick seinen Ladesäulencheck vorgelegt und hier bereits vor der Gefahr durch Monopole gewarnt. Das Sektorgutachten der Monopolkommission bestätige die Ergebnisse des Ladesäulenchecks 2019, so LichtBlick zur Veröffentlichung des Gutachtens. Die Gesamtzahl der Ladesäulen sei viel zu niedrig. In den meisten Regionen Deutschlands beherrsche ein einziger Betreiber den Markt und kontrolliere den Zugang und die Preise zu den Ladesäulen. „Über alle E-Zapfsäulen für Ladestrom gerechnet, kommen die Betreiber auf jeweils mehr als 50 Prozent Marktanteil und damit marktbeherrschende Stellungen in ihren Regionen.“
Die Befürchtungen kann ich absolut teilen. Die Gesetzgebung und die Fördermaßnahmen bevorzugen die großen Energiekonzerne. Dies gilt sowohl beim Ausbau der öffentlichen Ladestationen als auch die Einspeisung von PV-Anlagen und den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Unternehmen.
Werner Ruthmann
ecoCharge GmbH