Start Erneuerbare Energien Solardeckel weg und Abstände für Windkraft geregelt

Solardeckel weg und Abstände für Windkraft geregelt

Solardeckel fällt weg.
Quelle: BSW Solar

Nach dem Durchbruch der Bundesregierung im Mai 2020 stimmten die Abgeordneten im Deutschen Bundestag nun mehrheitlich für die Solardeckel-Abschaffung und die Länderöffnungsklausel zur 1000-Meter-Mindestabstandsregelung für neue Windenergieanlagen. Beides hatte in den Gesetzentwurf zum Gebäudeenergiegesetz Eingang gefunden, der am 18. Juni 2020 im Bundestag zur Abstimmung stand. Dementsprechend sollen die Bundesländer die Mindestabstände selbst regeln und die Förderbegrenzung von 52-Gigawatt für neue Solaranlagen im Erneuerbare-Energien-Gesetzes wegfallen.

„Mit der Umsetzung der Abstandsregelungen für Windanlagen und der Aufhebung des Solardeckels schaffen wir Akzeptanz beim Thema Wind und setzen einen starken Impuls bei Photovoltaik für Konjunktur und Beschäftigung in der Erneuerbaren-Branche. Das ist gerade in diesen schwierigen Zeiten sehr wichtig“, unterstrich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hierzu.

Branchenverbände zufrieden, wollen aber mehr

Auch der Bundesverband Solarwirtschaft BSW begrüßte die Entscheidung des Deutschen Bundestages zum Solardeckel und fordert eine Solarisierung der Energieversorgung, indem noch mehr Marktbarrieren fallen. „Die Solar- und Speicherbranche könnte damit deutlich kraftvoller dazu beitragen, dass die Klimaziele im Stromsektor erreicht werden und die Versorgungssicherheit kosteneffizient gewährleistet wird“, erklärte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW.

Einen 7 Punkte-Fahrplan hatte Körnig im Juni 2020 bereits vorgestellt. Mit seiner Hilfe soll es gelingen, eine drohende Stromlücke bereits in drei Jahren abzuwenden. Ganz oben steht dabei, das Photovoltaik-Ausbautempo im Jahr 2021 zu verdoppeln und die jährlich installierte PV-Leistung ab dem Jahr 2022 zu verdreifachen. Damit Batteriespeicher ihre wichtige kurzfristige Pufferfunktion im erforderlichen Umfang erfüllen können, müsse ihre Kapazität in den kommenden zehn Jahren gegenüber 2019 verzehnfacht werden, mahnt dazu der BSW.

„Für die Erreichung von 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 braucht es bei wachsendem Bedarfen durch Mobilität, Wärme und Industrie den Leistungsträger Wind. Die monatelange Abstandsdebatte hat schwer geschadet. Jetzt gilt es, nach vorn zu schauen und die gesetzlichen Weichen neu zu stellen. Für die Windenergie braucht es ausreichend Flächen. Mindestens 2 Prozent der Landesfläche in jedem Bundesland machen es möglich, dass die Windenergie 2050 gut 770 Terawattstunen CO2-freien Strom liefern kann“, macht Hermann Albers, Präsident Bundesverband Windenergie, die Rechnung auf.

Wie der BSW Solar fordert der BWE zusätzlich Maßnahmen, um den Ausbau der Ökostromerzeugung zu forcieren. So brauche etwa das Repowering auf Bestandsflächen einfache und schnellere Genehmigungsverfahren, sowie einen Fokus auf die Flächensicherung. „Wer die Bestandsflächen klug nutzt und möglichst langfristig für die Windenergie sichert, kann über Repowering viel erreichen. Aktuell beträgt die installierte Leistung pro Anlage durchschnittlich 1,8 Megawatt, während die durchschnittliche Leistung neu genehmigter Anlagen bei 4 Megawatt liegt. Ein Anreiz für Repowering in Form von Flächensicherung und schnellen Verfahren kann Potenziale erschließen“, so Hermann Albers.