Start Erneuerbare Energien Mit Ausschreibungen Wende der Erneuerbaren Energien

Mit Ausschreibungen Wende der Erneuerbaren Energien

„Der heute im Kabinett verabschiedete BMWi-Erfahrungsbericht zu den Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Jahr 2015 zeigt, dass das Instrument der Ausschreibungen erfolgreich ist“, konstatierte das deutsche Bundeswirtschaftsministerium am 13. Januar 2016. Da die Erneuerbaren erwachsen geworden seien, soll die Höhe ihrer Förderung künftig nicht mehr staatlich festgelegt, sondern wettbewerblich am Markt bestimmt werden. „Die Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen haben sehr gut funktioniert. Sie wurden von den Markteilnehmern gut angenommen. Der Erfahrungsbericht zeigt das. Wir wollen daher in einem zweiten Schritt mit dem EEG 2016 auch die Förderung für die anderen erneuerbaren Energien grundsätzlich auf Ausschreibungen umstellen“, sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel zu den Ergebnissen im Erfahrungsbericht. Die Erneuerbaren bildeten heute eine der tragenden Säulen der Stromversorgung. Mittels EEG 2016 sollen die Erneuerbaren noch besser in den Markt integriert und planvoll ausgebaut werden. Eine kosteneffiziente Versorgung und Akteursvielfalt ließen sich so sicherstellen.

Ausschreibungen ab 2017 für alle

Spätestens ab dem Jahr 2017 ist geplant, die Förderhöhe für Strom aus erneuerbaren Energien über Ausschreibungen wettgewerblich zu ermitteln. Die Grundlage für den bereits im EEG 2014 angelegten Systemwechsel liefert nach Ansicht des Ministeriums der Erfahrungsbericht. Alle drei Ausschreibungsrunden im letzten Jahr mit einem Volumen von insgesamt 500 Megawatt wiesen eine hohe Wettbewerbsintensität auf. Die Gebotsmenge sei jeweils deutlich überzeichnet gewesen und das Preisniveau von Runde zu Runde gesunken (9,17 ct/kWh -> 8,49 ct/kWh -> 8,00 ct/kWh). „Dies ist ein Indiz für die Effizienz des Ausschreibungsverfahrens. Der jeweilige Zuschlagswert lag deutlich unter dem jeweiligen Höchstpreis und in der Regel niedriger als die staatlich festgelegte Förderhöhe nach dem EEG 2014.“ In allen Ausschreibungsrunden hätten Bieter verschiedenster Rechtsformen teilgenommen und in der zweiten und dritten Runde ebenfalls kleinere Akteure Zuschläge erhalten. Auch wenn der Erfahrungsbericht zeigte, dass Ausschreibungen im Bereich erneuerbarer Energien funktionieren, sei eine einfache 1:1 Übertragung der Ausschreibungsregelung für Freiflächenanlagen auf andere erneuerbare Energien nicht zu empfehlen, hieß es in der Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums.

 

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