Start Erneuerbare Energien Neues EEG mit Chanchen und Risiken für die Solarbranche

Neues EEG mit Chanchen und Risiken für die Solarbranche

Dass das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz für die Solarbranche mit Risiken und Chancen einhergeht, machte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) in einem Webinar Anfang August 2020 klar. Den Referentenentwurf zur EEG-Novelle 2020-2021 erwartet er im kommenden September.

Mehr Solarausbau im EEG verankern

Auch wenn die plattentektonische Verschiebung durch die Corona-Krise den Klimaschutz in den Hintergrund rückte, sei dieser nicht minder wichtig. Um die Klimaschutzziele 2030 zu erreichen und eine drohende Stromlücke ab 2023 zu vermeiden, müsse sich die Photovoltaik-Stromleistung bis 2030 verdreifachen, so Körnig. Denn bis dahin wachse der Strombedarf durch Dekarbonisierung des Verkehrssektors und Wärmeerzeugung und Power to X Anwendungen um 30 Prozent. Deswegen müsse der PV-Ausbaupfad im EEG zeitnah auf jährlich mindestens 10 GW erhöht werden. „Wir dürfen nicht lange warten. Wir müssen die Novelle nutzen, um den PV-Ausbau zu beschleunigen“, fordert Körnig daher. Es gebe noch viel Luft nach oben, ungeachtet dessen, dass die EEG-Entdeckelung den größten BSW-Erfolg seit dem PV-Vorschaltgesetz 2004 markiert und sich die Geschäftserwartung nach dem Einbruch im Frühjahr in der Solarbranche deutlich aufhellte.

Der atmende Deckel im Gesetz müsse nach oben angepasst werden. Damit große Solardächer nicht den Kürzeren ziehen, wie in der jetzigen Ausschreibungspraxis üblich, sei für sie ein neues Marktsegment erforderlich. Nur dann ließe sich der sportliche Mengenausbau auch bewältigen, erläuterte Körnig.

Hürden für Solarisierung abbauen

In einer aktuellen Umfrage des BSW-Solar sprachen sich 78 Prozent der Befragten dafür aus, dass Eigenverbraucher von selbsterzeugtem Solarstrom keine anteilige EEG-Umlage zahlen sollten. „Der Eigenverbrauch ist der Schlüssel für den Hochlauf der E-Mobilität“, stellte Körnig heraus. Das wiederum treibe die Sektorkopplung an, wenn Speicher z. B. für netzdienliche Leistungen bereitstehen.

Zugleich müssten mehr Flächen für den Solarausbau verfügbar sein. Dies könnten landwirtschaftliche Flächen und Randstreifen an Verkehrswegen sein. Auf Konversionsflächen sollten Solarparks statt mit maximal 10 MW Leistung auch 20 MW starke Solarkraftwerke installiert werden können. Zudem dürften Speicher nicht nur zum Verbrauch von selbst erzeugten Solarstrom zulässig sein, sondern auch zum Multi-Use. Dazu seien Regularien so anzupassen, dass Speicher ihre Klassifizierung als Grünstrom behalten.

Für Solaranlagen, die demnächst aus der 20-jährigen Förderung herausfallen, müsse dem BSW-Solar zufolge eine Anschlusslösung gefunden werden. Eine Möglichkeit zur weiteren Einspeisung gebe es derzeit nur im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung, die aber für größerer Anlagen konzipiert worden und in der Regel für Kleinanlagen zu kompliziert und kostspielig sei. Direktvermarktung müsse alles in allem einfacher werden. Voll- und Überschusseinspeiser, die nicht daran teilnehmen wollen und können, bräuchten eine Auffanglösung.

Damit sich neue Technologien wie Hybridkraftwerke, Floating-PV und Agri-PV etablieren können, hält der BSW-Solar ein eigenes Ausschreibungssystem im Rahmen der Innovationsausschreibungen für erforderlich. Die Mindestzuschlagsmenge für diese drei Technologien sollte ein Volumen von jährlich aufwachsend 100–500 Megawatt im Jahr aufweisen. Da im nächsten Jahr Bundestagswahlen anstehen, hänge das Risiko einer Reparaturnovelle im Raum. „Mit jeder Novelle sind Risiken verbunden. Es bleibt ein intensives Armdrücken“, fasste Körnig zusammen.