Nach monatelangen Verhandlungen erzielte die schwarz-rote Koalition am 18. Mai 2020 eine Einigung, um den Ökostromausbau zu beschleunigen. Dementsprechend soll der umstrittene Mindestabstand von 1.000 Metern zwischen neuen Windkraftanlagen und Wohnbebauung ins Baugesetz als Opt-in-Regelung mit Länderöffnungsklausel kommen. Somit können die Bundesländer selbst entscheiden, ob der Abstand genutzt wird. Zugleich soll der Förderdeckel von 52.000 Megawatt für Dachphotovoltaikanlagen wegfallen. Zudem sollen Planungs- und Genehmigungsprozesse sollen sich verkürzen.
„Die heutige Einigung der Koalitionsfraktionen ist ein hervorragendes Ergebnis für die Energiewende und den Klimaschutz. Und sie ist zugleich ein starker Impuls für Konjunktur und Beschäftigung, gerade in diesen schweren Zeiten“, erklärt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. „Die Erneuerbaren sind eine Zukunftstechnologie, und die Planungsbeschleunigung, die ebenfalls Teil der heutigen Einigung ist, werden wir weiter vorantreiben, um digitale Möglichkeiten in Planungs- und Genehmigungsverfahren stärker zu nutzen.“ In der Länderöffnungsklausel bei den Windabstandsflächen sieht Altmaier eine ausgewogene Lösung und verspricht, dass der Solardeckel wegfällt, bevor er ausgeschöpft ist.
Neue EEG Novelle für Ökostromausbau
„Wir begrüßen, dass sich die Regierungskoalition heute bei Wind, PV und Planungsbeschleunigung geeinigt hat. Nach gut 18 Monaten Diskussion wird auf Bundesebene jetzt ein Punkt gesetzt. Es gilt nun eine EEG-Novelle vorzulegen, mit der die Koalition den Weg für mehr Investitionen, mehr Beschäftigung, mehr Wertschöpfung freiräumt“, erklärt Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie (BWE). Ein Zeit- und Mengengerüst zum Ausbau der Erneuerbaren Energien sei dabei zu verankern, das Bund und Ländern regelmäßig in dem angedachten Koordinierungsmechanismus überprüfen müssten.
Grundsätzlich begrüßt Albers, „dass es keine bundesgesetzlich geregelten Mindestabstände für die Windenergie an Land geben wird. Die Zuständigkeit bleibt bei den Ländern. Wichtig ist, dass die Länder auf ihre Gegebenheiten abgestimmte handhabbare Regelungen treffen. Die Klarstellung, dass die 1.000 Meter als maximaler Wert definiert sind, erlaube es den Bundesländern weiterhin, mindestens 2 Prozent der Fläche für Windenergie an Land bereitzustellen. Bis 2050 ließe mit einer ähnlichen Anlagenzahl wie heute die Kapazität vervierfachen und 770 TWh sauberer Strom für die Energiewende erzeugen. Dem stehe die Festschreibung der bayerischen Sonderregelung zum Errichten von Windkraftanlagen entgegen.
Dass Planungs- und Genehmigungsprozesse sich verkürzen sollen, hält der Branchenverband für ein positives Signal. Die Koalitionsvereinbarung beende das lange politische Taktieren und sei ein notwendiger Schritt für den industrie-, beschäftigungs- und klimapolitisch erforderlichen Ausbau Windenergie an Land. „Damit könnte die Branche zugleich einen wichtigen Beitrag für die konjunkturelle Widerbelebung nach der COVID-19-Krise leisten“, macht Albers die Chancen deutlich.
Solardeckel muss rechtzeitig fallen
Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt, dass der Förderdeckel für neue Solarstromanlagen laut Koalitionsvereinbarung nunmehr „unverzüglich aufgehoben“ werden soll. „Wir hoffen, dass dies tatsächlich die lang ersehnte Rettung ist. Jetzt dürfen wir keine Zeit mehr verlieren. Bereits in der kommenden Woche muss die Einigung Gesetzeskraft erlangen, damit der Solardeckel gerade noch rechtzeitig fällt,“ erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW.
Nach Berechnungen des BSW könnten bereits im Juli 2020 52 Gigawatt Photovoltaikleistung neu installiert sein, und folglich die Förderbeschränkung erreicht werden. Ohne den Wegfall des Förderdeckels würde sich der Solarmarkt in Deutschland mehr als halbieren und der Ökostromausbau stocken. Schon eine vorübergehende Förderunterbrechung richte massive Schäden in der Solarwirtschaft an. In einer Repräsentativbefragung im letzten Februar hätten sich drei Viertel der Bürger für eine Fortsetzung der Solarförderung ausgesprochen, um die Umsetzung der Klimaziele nicht zu gefährden.