Start Erneuerbare Energien Schwindel bei grünen Stromtarifen

Schwindel bei grünen Stromtarifen

Quelle: Lichtblick

Wenn alle Jahre wieder Energieanbieter zum 1. November ihren Strommix veröffentlichen, zeigt sich eine Diskrepanz zwischen tatsächlichen und als grün deklarierten Stromtarifen. Verbraucher denken, per Tarif grün versorgt zu werden, erhalten tatsächlich jedoch Strom aus Kernkraft- und Kohlekraftwerken. Die 1.100 Energieanbieter in Deutschland seien zwar gesetzlich verpflichtet, einen Ökostromanteil von bis zu 46 Prozent in der Stromkennzeichnung ihrer Tarife auszuweisen, lieferten aber an ihre Kunden keine grüne Energie. Das geht aus einem Kurzgutachten des Hamburg-Instituts hervor, das das Energie- und IT-Unternehmen LichtBlick jetzt Anfang November veröffentlichte. „Die Stromkennzeichnung ist staatlich verordneter Etikettenschwindel. Sie muss dringend reformiert werden. Auf Stromprodukten darf nur draufstehen, was auch drin ist“, mahnt daher Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft bei LichtBlick.

Stromkennzeichnung nach EEG

Da die Stromkennzeichnung auf der Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz EEG für geförderten Ökostrom beruht, bleiben Informationen zur tatsächlichen Beschaffung durch die Stromanbieter laut Gutachten im Dunkeln. „Selbst wenn ein Anbieter 100 Prozent Kohle- und Atomenergie einkauft, muss oder besser darf er einen grünen EEG-Stromanteil von 46 Prozent ausweisen. Die Kennzeichnung ist absurd. Kein Verbraucher versteht diese Regelung. Energieanbieter, die nichts für die Energiewende tun, profitieren von diesem kostenlosen Greenwashing“, so Lücking. Auch reine Ökostromanbieter wie LichtBlick müssten den rechnerischen EEG-Pflichtanteil ausweisen.

Zunehmende Täuschung mit Stromtarifen

Aktuell liegt der Anteil der Erneuerbaren Energien am Stromverbrauch in Deutschland bei etwa 32 Prozent, wovon das Gros gefördert wird. Da geförderter Ökostrom nicht gehandelt und verkauft werden darf, sind Anbieter per Gesetz verpflichtet, Ökostrom auszuweisen, obgleich sie keinen einkaufen. „Steigt die EEG-Stromproduktion bis 2025 wie geplant auf 45 Prozent, wird der virtuelle EEG-Pflichtanteil in Privatkunden-Tarifen knapp 70 Prozent betragen. Denn da Haushalte anders als Industrieunternehmen die volle EEG-Umlage zahlen, wird Privatkunden-Tarifen ein überproportionaler EEG-Pflichtanteil zugewiesen“, so LichtBlick zum Gutachten. Daher hätten die Gutachter einen Reformvorschlag entwickelt. Dementsprechend sollten bei der Stromkennzeichnung nur noch die Energiemengen ausgewiesen werden, die ein Anbieter tatsächlich für seine Kunden produziert oder einkauft.

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