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Bundesnetzagentur für Netzregulierung bei Wasserstoff

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Quelle: Netze BW

Die Bundesnetzagentur leitete eine Marktkonsultation zur Regulierung von Wasserstoffnetzen ein. Wie die Behörde am 13. Juli 2020 mitteilte, zeigt sie in einer Bestandsaufnahme den aktuellen regulatorischen Rahmen für Wasserstoffnetze. Zugleich enthält das Dokument mögliche Entwicklungspfade und Optionen, ob, wann und in welchem Umfang Wasserstoffnetze zukünftig reguliert werden könnten.

Aktuell werden laut Bundesnetzagentur Wasserstoffnetze grundsätzlich nicht von der Regulierung nach dem Energiewirtschaftsgesetz erfasst. Es gebe lediglich Regelungen für die Einspeisung als Zusatzgas in Erdgasnetze (Beimischungsregelung). Trägt dieser Energieträger über die bestehenden Inselnetze hinaus substantiell zur öffentlichen Versorgung bei und ist die Wettbewerbssituation mit regulierten Netzbereichen vergleichbar, befürwortet die Bundesnetzagentur ein eigenes Gesetz zu Wasserstoffnetzen.

Drei Szenarien für Wasserstoffnetze

Überlegungen, lediglich die Gasdefinition im Energiewirtschaftsgesetz und in der Gasnetznetzzugangsverordnung um Wasserstoff und Synthesegas zu ergänzen, sieht die Behörde kritisch. Eine solche Ergänzung werde der Komplexität der Thematik nicht gerecht. Zunächst sei zu klären, welche Entwicklungen im Wasserstoffbereich künftig zu erwarten sind. Daraus sei dann abzuleiten, ob und welcher Regulierungsbedarf besteht. Hier geht die Bundesnetzagentur von drei Szenarien aus:

Im ersten Szenario konzentriert sich der Verbrauch auf einige Industriesektoren. Lokale Inselnetze seien in den betreffenden Verbrauchsschwerpunkten an die regionale Wasserstoffproduktion angeschlossen. Eine Netzzugangsregulierung und eine Entgeltregulierung seien nicht zwingend nötig. Eine Zugangsregulierung erscheint aus Sicht der Bundesnetzagentur erst sinnvoll, wenn die Zahl der Einspeiser bei konstanter Nachfrage steigt und damit Leitungsbetreiber, den Zugang verweigern könnten.

Im zweiten Szenario kommen einzelne lange Transportleitungen hinzu, wenn in regionalen Verbrauchszentren die Wasserstoffproduktion nicht ausreicht. Dann sei „eine Entgeltregulierung vorstellbar“. Das Zugangsregime könnte sich am heutigen Gasnetzzugang orientieren. Daher sei zu prüfen, welche Regelungen aus dem Gasnetzzugang übernommen werden können und wo sich Vereinfachungen anbieten. Zu berücksichtigen sei dabei der europäische Rechtsrahmen. Bei der Entgeltregulierung sei vor allem die Grundsatzfrage, wer die Kosten für den Aufbau und Betrieb von Wasserstoffnetzen trägt, zu klären.

Im dritten Szenario geht die Bundesnetzagentur von einer größeren Nachfrage im Verkehrssektor aus. In dem Fall müssten engmaschige Verteilernetze entstehen, die durch einzelne, lange Transportleitungen verbunden sind. Die nötigen Grundlagen seien in Markterkundungsverfahren zu ermitteln.

In einem Fragebogen können sich bestehende und potentielle Marktakteure, Netzbetreiber, Verbraucher, Wissenschaft und interessierte Kreise bis 4. September 2020 zur laufenden Konsultation äußern.