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Strittige Bauernmaut für Gleichstromtrassen

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Quelle: Tennet

Führen unterirdische Gleichstromtrassen durch Ackerland oder Weideflächen, sollen die betroffenen Eigentümer nach dem Willen der bayerischen Staatsregierung und des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) mit wiederkehrenden Zahlungen in Höhe von jährlich 10 Euro je laufenden Meter einer Stromtrasse entschädigt werden. Diese so genannte Bauernmaut lehnte der Verband der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft VBEW jetzt im September ab. „Die bisherigen einmaligen am Grundstückswert orientierten Entschädigungszahlungen haben sich über Jahrzehnte bewährt und eine für die Grundstückseigentümer angemessene und für die Kunden bezahlbare Inanspruchnahme ermöglicht“, sagte Wolfgang Brandl, Vorstandsvorsitzender des VBEW.

Einmalige Zahlungen

Die bayerische Energie- und Wasserwirtschaft sei zur Sicherstellung ihres gesetzlichen Ver- und Entsorgungsauftrages darauf angewiesen, neben eigenen und öffentlichen Grundstücken auch Flächen Dritter u.a. von Landwirten in Anspruch zu nehmen, hieß es beim VBEW am 7. September 2017. Der Verband setze sich im Interesse der Allgemeinheit für angemessene Entschädigungsleistungen an die betroffenen Grundstückseigentümer ein und schließe entsprechende Rahmenvereinbarungen mit den einschlägigen Organisationen dazu ab. „Insbesondere mit dem BBV ist es uns in der Vergangenheit immer wieder gelungen, für beide Seiten akzeptable Vereinbarungen zu treffen“, sagte Brandl. Grundlage dafür war und ist stets die Zahlung einer einmaligen Entschädigungsleistung zur rechtlichen Sicherung der Ver- und Entsorgungsanlagen im Grundbuch.

Kettenreaktion durch Gleichstromtrassen

Geht es nach der Bayerischen Staatsregierung, sollen die Grundstückseigentümer laut VBEW von den Netzbetreibern zu Lasten des Gemeinwohl wiederkehrende Zahlungen erhalten. Dies würde einen Paradigmenwechsel in der Entschädigungspraxis bei Infrastrukturvorhaben einläuten. „Zwar beschränken sich die Pläne der Staatsregierung bislang lediglich auf die Gleichstromtrassen, aber in einer Kettenreaktion würden alle Grundstückseigentümer, die von Infrastrukturmaßnahmen betroffen werden, aus deren Sicht in völlig nachvollziehbarer Weise ebenfalls eine wiederkehrende Entschädigung wie bei den Gleichstromtrassen einfordern“, warnt der VBEW. Doch werde diese künftig eine Verteuerung aller Infrastrukturvorhaben nach sich ziehen. Für diese Mehrkosten müssten die Unternehmen und die Bürger über die Preise von Strom, Gas, Fernwärme und Wasser bezahlen. „Es kann doch nicht sein, dass wir wegen des aus dem Energiedialog resultierenden Baus von erdverlegten Gleichstromtrassen durch unser Land die bewährte Entschädigungspraxis für die öffentliche Infrastruktur zu Lasten unserer Kunden aufs Spiel setzen“, erklärte Brandl.

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